AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gültig ab 01. Januar 2015

1.Geltungsbereich

Die folgenden AGB`s gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und den Kunden (Unternehmer sowie Verbraucher). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung, auch wenn wir uns künftig nicht mehr ausdrücklich auf sie berufen. Der Kunde erklärt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung bzw. Leistung sein Einverständnis mit deren Geltung.

Die Aufträge werden unter den nachstehenden Bedingungen ausgeführt, die als anerkannt gelten, wenn keine Einwendungen dagegen erhoben werden. Dieses gilt auch dann, wenn Einkaufsbedingungen Ihrerseits in den Bestellungen vermerkt sind, die besagen, dass sie alle anderen Bedingungen ausschließen. Abweichungen von unseren Ver­kaufsbedingungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne besondere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.

2. Identität des Anbieters

Probus GmbH
Vertrieb und Montage von Sicherungssystemen
Michael Krause

Dorfstraße 12
04552 Borna OT Zedlitz

Tel.: 03433 – 219 019 0, Fax.: 03222 – 688 950 6

Internet: http://www.probus-zaun.de

E-Mail: info.probus@t-online.de

Steuernummer 235/116/03846

Amtsgericht Leipzig HRB 29078

3. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Angeboten, Kata­logen, Prospekten, Preislisten und sonstigen von uns herausgegebe­nen Publikationen sind ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung unverbindlich.

Änderungen konstruktiver oder jeglicher Art, insbesondere wenn sie der technischen Weiterentwicklung dienen, behalten wir uns jederzeit vor.

4. Auftragsbestätigung

Für jeden Lieferauftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter zum Lie­fervertrag, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

5. Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Versand und Gefahrenübergang

Alle Preise werden im Angebot inkl. der Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sie verstehen sich ggf. zzgl. Versand/ Speditionskosten. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Im Rahmen der Bonitätsprüfung findet ggf. ein Datenaustausch mit entsprechenden Dienstleistern statt. Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von der Probus GmbH sofort bei Abholung oder Anlieferung der bestellten Ware bar zu zahlen. Führt die Probus GmbH auch die
Montage durch, ist die Kaufsumme zzgl. Montagepreis direkt nach der Montage an die Monteure von Probus bar zu zahlen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei
Anlieferung per Spedition ist der Kaufpreis per Vorabzahlung zu zahlen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Bis zur restlosen Bezahlung verbleibt uns durch erweiterten Eigentumsvorbehalt das Eigentum an den gelieferten Waren. Verweigert der Kunde zum vereinbarten Liefertermin grundlos die Annahme bzw. Abholung der Ware bzw. verzögert er diese aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, ist die Ware zur Zahlung fällig, sobald der Kunde die Mitteilung von uns erhalten hat, dass diese zur Lieferung bzw. Abholung bereit steht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegen­stände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auf­traggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelie­ferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Ge­schäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungs­gemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftragge­ber gegenüber seinem Auftragnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber sei­nem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als annähernd. Unvorher­gesehene Ereignisse – auch Rohmaterialmangel – die die Einhaltung der Lieferzeit oder Lieferung überhaupt unmöglich machen, berechti­gen den Käufer nicht zu Schadensersatzansprüchen.

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware, auch bei Versendungsverkauf, mit der Übergabe auf den Verbraucher über.

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

6. Schutzrechte

Sofern wir Artikel nach Zeichnung oder Muster des Bestellers zu liefern haben, übernimmt der Besteller die volle Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutzrechte Dritter weder direkt noch indirekt verletzt werden.

Unsere Entwürfe in Form von Zeichnungen, Mustern oder Originalstücken dürfen Dritten weder im Original noch in Ablichtungen zugängig gemacht werden. Für unsere Entwürfe ist uns das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht vorbehalten. Auf Wunsch hergestellte Muster werden berechnet; dies beeinträchtigt jedoch nicht unser Urheberrecht.

7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

8. Gewährleistung

Wir gewährleisten gemäß den anerkannten Regeln der Technik Fehler­freiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Für etwaige Mängel der Lieferung oder Leistung – einschl. Fehlen zugesicherter Eigenschaften – haften wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:

● Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, jedoch für Beschlagteile und elektronisches Zubehör 2 Jahre, gerechnet jeweils ab Gefahrenübergang.

● Mängel sind unverzüglich – erkennbare innerhalb 5 Tagen seit Ein­gang. der Ware am Bestimmungsort – zu rügen, andernfalls erlöschen.etwaige Ansprüche.

● Wir sind verpflichtet, Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden oder den Minderwert zu ..erstatten. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

● Kommen wir unserer Gewährleistungspflicht nicht nach, steht dem .Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach Einbau .und sofern die Rückgängigmachung mit unverhältnismäßig hohem .Aufwand verbunden ist, nur ein Minderungsrecht zu, sonst ein Rücktrittsrecht, falls die Verweisung auf das Minderungsrecht unbillig ist.

● Die Gewährleistung erstreckt sich nicht:

Ø  auf Mängel die entstanden sind infolge natürlicher Abnutzung, man­gelhafter Einbau- und Montagearbeiten durch Dritte, fehlerhafte Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht sachgemäßer Beanspruchung aufgrund falscher oder nicht recht­zeitiger Schutzanstriche, infolge von äußeren Einflüssen (z. B. Mag­netfelder) sowie Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.

Ø  auf Mängel, die ohne unsere vorherige Zustimmung durch vom Besteller oder von Dritten vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht werden.

Ø  auf Lichtechtheit bei Kunststoffbeschichtungen.

Ø  auf Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem überhöhtem natürlichen Verschleiß unter­liegt, z. B. Dichtungen, Kunststofflager.

● Zur Vornahme von Gewährleistungen hat uns der Besteller angemessene Gelegenheit und Zeit zu geben, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

Wird der Vertragsgegenstand trotz des Mangels weiter benutzt, so beschränkt sich die Gewährleistung nur auf den ursprünglichen Mangel.

● Für Ersatzstücke und/oder die Nachbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate, mindestens aber die anfängliche Gewährleistungsfrist.

● Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der .Besteller seine Verpflichtungen im angemessenen Umfang nicht erfüllt.

● Gewährleistungsansprüche erlöschen mit dem Ablauf eines Monats nach .unserer Zurückweisung oder Nichtannahme unseres Regulierungsvorschlags, gerechnet jeweils ab dem Datum unseres Schrei­bens.

● Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den .Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig oder ausreichend gewesen sei. ..Zur Mängelprüfung Beauftragte sind nicht zur Anerkennung von Mängeln .mit Wirkung gegen uns berechtigt.

● Weitere Ansprüche sind, soweit zulässig, ausgeschlossen; dies gilt. insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schaden, die nicht am ..Vertragsgegenstand selbst entstanden sind.

● Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei der Lieferung ande­rer. als vertragsgemäßer Ware.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 475 Abs. 2 BGB (Verbrauchsgüterverkauf) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.

Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe und Ausführung bleiben vorbehalten. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Werden die Mängel bei der Verarbeitung erkennbar, ist die Verarbeitung sofort einzustellen sowie uns unverzüglich darüber schriftlich zu informieren.

Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

9. Zusätzliche Bedingungen für Montagen von Zaun – und Toranlagen:

● Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Hindernisse, wie Bäume und .Sträucher, die im Montagebereich stehen, vor dem Arbeitsbeginn.beseitigt werden. Grenzsteine und die Zaunführung müssen klar .erkennbar bzw. markiert werden. Die Zaunflucht muss für die Montage freigelegt sein. Eben­so müssen die Zufahrtsmöglichkeiten für das .Montagefahrzeug gegeben sein.

● Unsere Preise setzen jeweils die Bodenklassen 3 bis 4 gemäß VOB DIN 18300, Teil C voraus. Mehraufwendungen durch Wartezeiten, ..Erschwernisse beim Erdaushub durch Beton, Asphalt, Wurzeln o. ä., ..Arbeiten in Geröll, Stein, Schotter oder Pflaster sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Nach Absprache mit dem Auftraggeber ..können sie als Zusatzleistungen zum Stundensatz erbracht werden.

Der Erdaus­hub für die Fundamentlöcher wird in Zaunflucht verteilt und.nicht auf­geladen und abgefahren.

● Die Gewährleistungsfrist für montierte Anlagen beträgt gem. VOB 2 Jahre .nach Rechnungsdatum, bei elektrischen Zusatzeinrichtungen gelten für .die Gewährleistung 2 Jahre gem. den Richtlinien der Elektroindustrie.

● Zeichnungsunterlagen bzw. Skizzen bleiben unser Eigentum und dür­fen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.

● Die Schachtscheine der entsprechenden Medien sind vom Auftraggeber .zu erbringen. Die Grundstücksgrenzen sowie bodenverlegte Gas-, .Wasser-, Telefon- und/ oder Elektroleitungen sind durch den .Auftraggeber zu markieren und es sind die Leitungstiefen exakt .anzugeben. Bei evtl. Schäden können wir ­­­­­­keine Haftung übernehmen.

10.     Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

● Erfüllungsort für Leistungen beider Vertragsteile ist Leipzig.

● Es gilt deutsches Recht (HGB und BGB). Die Geltung der einheit­lichen ..Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Für alle sich aus dem oder über das ..Vertragsgesetz ergebende Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk .wir unseren Hauptsitz haben, zuständig. Wir können jedoch auch am Sitz .des Bestellers klagen.

● Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von zuständiger Seite für ..unwirksam erklärt werden, dann gelten die Geschäftsbedingungen im .übrigen weiter. Eine hierdurch entstehende Lücke ist so auszufül­len, wie die Vertragsparteien dies getan hätten, vorausgesetzt, sie hätten die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung gekannt.

11. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Eine Speicherung erfolgt im Rahmen der Geschäftsabwicklung. Soweit notwendig erfolgt eine Weitergabe an die in die Geschäftsabwicklung eingebundenen Firmen. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt.